Geschichte des Migrationsbeirats München - 1974 bis 1999
25 Jahre Münchner Ausländerbeirat
Am 4. April 1974 beschloß der Münchner Stadtrat in seiner Vollversammlung die Einrichtung eines Ausländerbeirates. Diesem Beschluß ging ein langer politischer Diskussionsprozeß voraus. Denn bis 1974 hatten Ausländerinnen und Ausländer in München keinerlei politische Mitspracherechte, obgleich sie damals 17 % aller Einwohnerinnen und Einwohner Münchens stellten. Im November 1974 wurde der Ausländerbeirat dann durch ein Wahlmännergremium gewählt. Das Wahlmännergremium bildeten alle in München wohnenden und beschäftigten Betriebsräte und Vertrauensleute. Deren Anliegen war es, die bis dahin bestehenden betrieblichen Mitbestimmungsmöglichkeiten aus dem Bereich der kommunalen Ausländerpolitik auszudehnen und es zu ermöglichen, daß die Anliegen und Interessen der ausländischen Bevölkerung in den kommunalen Entscheidungsprozeß einfließen.
Der Ausländerbeirat setzte sich damals aus 39 Mitgliedern, davon 26 Ausländerinnen und Ausländern zusammen. Unter den 13 deutschen Mitgliedern waren vier Vertreter der Stadtratsfraktionen, acht Vertreterinnen und Vertreter von mit Ausländerfragen befaßten Organisationen und ein städtischer Beamter als Geschäftsführer. Damals wurde bewußt ein ausländisch-deutsches Gremium gebildet, um Problembewußtsein, Sachverstand und Verwaltungserfahrung sinnvoll zusammenzuführen, vor allem aber auch um von Deutschen, wie Ausländerinnen und Ausländern gemeinsam erarbeitete Problemlösungen zu fördern.
Nach Ablauf der ersten Amtszeit des Ausländerbeirates änderte die Vollversammlung des Stadtrates am 16. Mai 1979 die Satzung. Damals wurde die Wahl durch ein Wahlmännergremium abgeschafft. Alle Mitglieder wurden von in der Ausländerarbeit tätigen Institutionen vorgeschlagen und vom Stadtrat berufen. Stadträtinnen, Stadträte und städtische Dienstkräfte waren nicht mehr im Beirat vertreten. Das Gremium setzte sich aus Vertretern von Gewerkschaften, Verbänden, Kirchen und in der Ausländerarbeit engagierten Institutionen zusammen. Die Verbindung zu den Rathausfraktionen wurde durch Verwaltungsbeirätinnen und -beiräte aus den Reihen des Stadtrates hergestellt. Jede Verwaltungsbeirätin und jeder Verwaltungsbeirat war für eine bestimmte Nationalität aus den Reihen der Anwerbestaaten Türkei, damaliges Jugoslawien, Griechenland, Italien, Spanien, Portugal, Marokko und Tunesien zuständig.
Die dritte Amtszeit des Ausländerbeirates begann am 25. Juni 1984 mit 27 ausländischen und acht deutschen Mitgliedern. Am 5. Juli 1989 wurde der Ausländerbeirat letztmals für eine Übergangszeit bis zur Direktwahl des Ausländerbeirates durch die ausländische Bevölkerung Münchens berufen. Bereits vor der Direktwahl wurden die Kompetenzen des Ausländerbeirates durch eine Satzungsänderung am 31. Oktober 1989 erweitert:
Der Ausländerbeirat erhielt das Recht, auch in Angelegenheiten tätig zu werden, die über den sogenannten eigenen Wirkungskreis der Stadt München hinausgehen. Die Kompetenzen haben sich deshalb nicht nur auf die kommunalen Aufgaben der Stadtverwaltung in Ausländerangelegenheiten beschränkt, sondern wurden auf alle Lebensbereiche und die dem staatlichen Aufsichtsbereich zuzuordnenden Gebiete erweitert. Die Kompetenzen des Ausländerbeirates sind seither thematisch nicht mehr eingeschränkt.
Bereits am 4. Oktober 1989 fiel der Grundsatzbeschluß des Münchner Stadtrates, den Ausländerbeirat direkt wählen zu lassen. Aufgrund einer intensiven Satzungs- und Wahlordnungsänderungsdiskussion dauerte es aber noch über zwei Jahre bis der Ausländerbeirat durch die Wahl am 10. November 1991 offizieller Interessenvertreter der ausländischen Bevölkerung Münchens wurde. In dem Ausländerbeirat waren damals 15 verschiedene Listen und Menschen aus acht verschiedenen Ländern vertreten. Auf Initiative des damaligen Ausländerbeirates wurde währenddessen sechsjähriger Amtszeit das Wahlrecht in zwei entscheidenden Punkten geändert:
Es wurde vollständig dem Kommunalwahlrecht angeglichen, d.h. Stimmen häufeln mit bis zu drei Stimmen für jeden Kandidaten oder Kandidatin erlaubt. Außerdem waren auf Antrag Personen wahlberechtigt, die sich innerhalb von sechs Jahren vor der Wahl einbürgern ließen. Unter diesen Voraussetzungen wurde der derzeitige Ausländerbeirat am 30.11.1997 gewählt und das aus 31 Männern und 9 Frauen mit einem Durchschnittsalter von 41 Jahren.