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Geschichte des Migrationsbeirats München - wie alles begann

 

Die Gründungsgeschichte des Ausländerbeirates München

1956 kamen die ersten italienischen Gastarbeiter nach Deutschland. Dadurch wurde der Weg für eine massive Anwerbung von ausländischen Arbeitskräften geöffnet. Innerhalb von zehn Jahren wurden über zwei Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angeworben. Die ursprünglich geplante Rotation zeigte sich unpraktikabel und wurde sowohl von der Wirtschaft als auch von der Politik abgelehnt.

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer blieben immer länger hier und ließen im nachhinein ihre Ehegatten und Kinder nachziehen. Mit dem Daueraufenthalt und Familiennachzug wuchsen auch die Probleme bei Wohnungssuche, Kinderbetreuung, Schulbesuch, Arbeitsuche, kultureller Betätigung, Verständigung etc. Sowohl der Staat als auch die Bundesländer und Kommunen wurden aufgefordert, sich den anwachsenden Problemen zu stellen und nach entsprechenden Lösungsmöglichkeiten zu suchen.

Anfang der 70er-Jahre wurden in Bayern mehrere regionale Koordinierungskreise ins Leben gerufen. In diesen Koordinierungskreisen waren unter der Federführung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, der DGB, die Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Arbeitsämter, die Verwaltung, und die zuständigen Ministerien vertreten. Ihre Aufgabe war, die Maßnahmen zur Betreuung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu koordinieren und zu intensivieren.

Die Stadt München hat sich gleichzeitig die Integration von hier lebenden ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum Ziel gesetzt und eine Studie mit dem Titel "Kommunalpolitische Aspekte des wachsenden ausländischen Bevölkerungsanteils in München" in Auftrag gegeben. Diese Studie wurde vom Stadtentwicklungsreferat erstellt und am 23.11.1972 im Stadtrat beschlossen. Die Studie ergab unter anderem, daß die Integration der ausländischen Bevölkerung in München ohne Beteiligung am politischen Willensbildungsprozess kaum zu verwirklichen ist. Es wurde empfohlen, eine Lösung für das Bedürfnis der Ausländerbevölkerung zu finden, eigene Interesse in kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen zu artikulieren.

Altoberbürgermeister Georg Kronawitter bei einer Veranstaltung des Ausländerbeirates.
Altoberbürgermeister Georg Kronawitter bei einer Veranstaltung des Ausländerbeirates.

Aufgrund der Studie beschloss der Stadtrat München eine Kommission zu bilden, in der der Stadtrat, die Wohlfahrtsverbände, der Deutsche Gewerkschaftsbund und das Arbeitsministerium vertreten waren. Die Kommissionsleitung übernahm Herr Dr. Klaus Hahnzog, der damalige Kreisverwaltungsreferent.

Die Kommission befasste sich mit einem Maßnahmenkatalog zur Integration von hier lebenden Ausländerinnen und Ausländern und erörterte dabei folgende Formen ihrer Beteiligung an kommunalen Entscheidungen:

  • Kommunales Wahlrecht
  • Ausländerparlament
  • Ombudsmann
  • Ausländerbeauftragter und
  • Ausländerbeirat.

Ausgehend von den rechtlichen und politischen überlegungen und Möglichkeiten kam die Kommission zum Schluss, daß nur der Ausländerbeirat eine akzeptable und durchsetzbare Ausländervertretung darstellen kann und empfahl, einen Ausländerbeirat in München einzurichten.

Der Stadtrat ging auf den Vorschlag ein und beschloß am 3. April 1974 die erste Satzung über den Ausländerbeirat.

Sieben Monate später, am 23.11.1974 wurde der erste Ausländerbeirat konstituiert. Er hatte die Aufgabe, den Stadtrat und die Verwaltung in allen Fragen, die Ausländerinnen und Ausländer in München betreffen, zu beraten, die Verbindung zwischen den Ausländerinnen und Ausländern und Einheimischen in München sowie kulturelle, sportliche und soziale Aktivitäten der ausländischen Bevölkerung zu fördern.

Alle im Rathaus vertretene Parteien haben bei der Verabschiedung der Satzung mitgewirkt und die Gründung des Ausländerbeirates unterstützt.

Der erste Ausländerbeirat hatte 39 Mitglieder. 26 davon waren ausländische Vertrauensleute und Personalräte, die durch ein Wahlmännergremium gewählt wurden; 12 deutsche Mitglieder (4 Vertreter der Stadtratsfraktionen und 8 Vertreter aus dem Kreis der mit Ausländerfragen befaßten Organisationen). 1 städtischer Beamter wurde als Geschäftsführer berufen.

Die Gründung des ersten Ausländerbeirates war damit vollzogen und dadurch war auch der erste, wenn auch bescheidene Schritt zur politischen Integration von hier lebenden Ausländerinnen und Ausländern getan.

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